Grundsätzlich sollte man bei Krankheit nicht zur Arbeit kommen, sondern erst wieder, wenn man vollkommen gesund ist.
Für folgende Krankheiten besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot:
Akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall) ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken, Campylobacter, Rotaviren oder andere Durchfallerreger.
Typhus oder Paratyphus
Virushepatitis A oder E (Leberentzündung)
Infizierte Wunden oder infizierte Hauterkrankungen
Wer trotzdem zur Arbeit bei der Tafel kommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Ob eine solche Krankheit vorliegt, kann nur ein Arzt feststellen. Bei folgenden Symptomen sollte ein Arzt aufgesucht werden:
anhaltender Durchfall, Bauchschmerzen
starke Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Kopfschmerzen
Gelbfärbung der Haut
Hauterkrankungen/Ekzeme mit offenen Wunden
Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass ich eine Krankheit habe:
Ich kontaktiere den Hausarzt und informiere ihn auch, dass ich im Lebensmittelbereich arbeite.
Ich informiere den Arbeitgeber, dass ich krankheitsbedingt nicht arbeiten kann.
Der Hausarzt entscheidet (in bestimmten Fällen auch das Gesundheitsamt), wann ich wieder arbeiten darf.