Wer bekommt einen Tafel-Ausweis?

Einen Tafel-Ausweis kann erhalten, wer seine Bedürftigkeit nachweist. Als bedürftig gilt für uns, wer

Über diese Sozialleistungen muss ein entsprechender amtlicher Bescheid vorgelegt werden. Bezieher von Mini-Renten oder Geringverdiener müssen ihr Einkommen prüfen lassen, indem sie einen Wohngeldantrag stellen. Im Bescheid (auch im abgelehnten) wird das Haushaltseinkommen dargestellt, aufgrund dessen wir bei der Tafel die Entscheidung treffen, ob ein Tafel-Ausweis ausgestellt werden kann.

Da teilweise die Bezüge durch Sozialleistungen höher sind als die zuletzt festgestellten Armutsgrenzen, werden die jeweils höheren Grenzen festgelegt:

Der Wohngeldbescheid führt nicht automatisch zum Tafel-Ausweis; die Einkommensgrenzen müssen in jedem Fall geprüft werden.

Wer nach den alten Kriterien (Wohngeld ggf. oberhalb unserer neuen Einkommensgrenzen oder Minirente ohne Prüfung des Wohngeldbescheids) einen Tafel-Ausweis erhalten hat, kann ihn auch in Zukunft behalten.

Als Tafel-Kunde wird immer der eingetragen, auf den der Bedürftigkeitsnachweis ausgestellt ist.

Quelle für Armutsgrenze: https://www.wsi.de/de/armut-14596-armutsgrenzen-nach-haushaltsgroesse-15197.htm