Unfallmeldung

Über jeden Unfall während der Arbeit oder auf dem Weg, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder stationäre Aufnahme (z.B. eine Nacht zur Kontrolle) zur Folge hat, muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das gleiche gilt auch, wenn für einen Mitarbeiter der Rettungswagen gerufen wurde, auch wenn es sich nicht unbedingt um einen Unfall handelt (z.B. Schwächeanfall o.ä.), wenn der MA anschließend eine Nacht im Krankenhaus verbracht hat oder drei Tage krankgeschrieben war.

Alle Unfälle (auch kleinere wie Schnittverletzungen, Stiche o.ä.) müssen im Verbandbuch dokumentiert werden.

Für die Meldung an die Berufsgenossenschaft kann das Online-Formular auf BGW-Online genutzt werden. Der Online-Versand ist ausreichend, das Formular muss nicht zusätzlich gefaxt werden.

Bei Betriebsrat unbedingt „nicht vorhanden“ eintragen, um unnötige Nachfragen zu vermeiden.