Eine Reaktivierung bei Löschung nach viermaligem Nichteinkauf oder nach Nicht-Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei vorhersehbaren Abwesenheiten kann einmal im Jahr VOR der Abwesenheit eine Entschuldigung für maximal 4 Wochen vorgenommen werden.
Über die folgenden Ausnahmen entscheidet die Betriebsleitung:
1. Aus wichtigem Grund kann die Sperrung des Ausweises (nach viermaligem Nichteinkauf oder nach Nicht-Verlängerung) aufgehoben werden, z.B. bei Krankheit, Kuren, Urlaub. Diese Abwesenheiten müssen nachgewiesen werden, z.B. durch Flug- oder Bahntickets, Sichtvermerke im Reisepass, Krankenschein, Ärztliches Attest, Bescheinigung über Krankenhausaufenthalt (auch Beleg über Zuzahlung im Krankenhaus), Bescheinigung über Kuraufenthalt. Diese Belege werden auch akzeptiert, wenn sie für ein Kind des Tafel-Kunden ausgestellt sind. Sie werden akzeptiert, wenn sie sich auf den letzten möglichen Tag des Einkaufs oder der Verlängerung beziehen. Der Antrag auf Reaktivierung muss spätesten zwei Wochen nach Ablauf der vorgelegten Bescheinigung erfolgen, z.B. durch Atteste, Reiseunterlagen o.ä.
2. Hat der Kunde einen gesetzlichen Betreuer und dieser hat die rechtzeitige Verlängerung versäumt, soll die Möglichkeit der Verlängerung großzügig geprüft werden.
3. Nach Prüfung des Nachweises in Orbis unter Verkauf Kunden suchen, Löschgrund und Löschdatum entfernen.
4. Unter „Entschuldigt bis“ „h+7“ eingeben, sonst wird der Kunde automatisch direkt wieder gelöscht.