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Schulungen/Belehrungen
Vor Beginn der Tätigkeit bei der Tafel müssen alle Mitarbeiter die „Unterweisung vor Arbeitsantritt“ lesen und die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift bestätigen. Dies wird in der Orbis-Datenbank vermerkt. Die Unterweisung enthält u.a. die Arbeitsverbote bei bestimmten Krankheiten.
Außerdem erhalten die neuen Mitarbeiter die Hygienebroschüre der Dortmunder Tafel.
Mitarbeiter für die Küche müssen VOR Aufnahme der Tätigkeit (bereits vor dem Probetag!) in der Küche eine gültige (nicht älter als zwei Jahre) Bescheinigung über die Belehrung beim Gesundheitsamt nach §42 IfSG vorlegen. Die tafel-interne Unterweisung reicht für Küchenmitarbeiter nicht aus. Ist die Bescheinigung nicht vorhanden, kann die Unterweisung für Tafelmitarbeiter kostenlos beim Gesundheitsamt erfolgen. Dazu erhalten die Mitarbeiter einen „Berechtigungsschein“ von der Personalabteilung und eine Terminliste und der Mitarbeiter kann zu einer der nächsten Schulungen gehen.
Für alle anderen Mitarbeiter wird regelmäßig eine tafel-interne Schulung angeboten, bei der sowohl über Beschäftigungsverbote sowie über die nötigen Hygieneregelungen bei der Tafel informiert wird.
Innerhalb von zwei Jahren muss eine Folgebelehrung erfolgen, die ebenfalls bei der Tafel erfolgt.
Erst- und Folgebelehrungen werden dokumentiert, die Bescheinigungen in der Tafel-Zentrale aufbewahrt und in der Orbis-Datenbank erfasst.
Die Teilnahme an den Schulungen ist für die Tafel-Mitarbeit verpflichtend.