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Asylbewerber mit Vollverpflegung
Es gibt klare Kriterien, ob Asylbewerber eine Vollverpflegung erhalten und damit keinen Tafel-Ausweis brauchen oder nicht:
In den Landesunterkünften (Schleefstr. 2c und Sorbenweg 2) gibt es eine Vollverpflegung. Neben der Meldeadresse ist das auch daran zu erkennen, dass der Bescheid vom Land ausgestellt ist (mit NRW-Wappen)
In den kommunalen Einrichtungen gibt es in der Regel keine Verpflegung, also ist ein Tafel-Ausweis sinnvoll. Die entsprechenden Bescheide nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Stadt Dortmund ausgestellt und nicht vom Land.
Bei Vollverpflegung sollten die Kunden keinen Ausweis bekommen.