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Einkauf mit Vollmacht
Eine Vollmacht benötigen: - Eheleute/Partner, die nicht den gleichen Nachnamen tragen (Bedarfsgemeinschaft)
- volljährige Kinder
- jeder andere, der im Namen des registrierten Kunden einkaufen soll.
Für einen einmaligen Einkauf kann der Kunde die Vollmacht formlos ausstellen. Beim Einkauf muss dann neben der Vollmacht und dem Tafel-Ausweis eine Kopie des Lichtbildausweises des Tafel-Kunden (zur Prüfung der Echtheit seiner Unterschrift auf der Vollmacht) sowie ein Lichtbildausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Liegt eine Dauervollmacht vor, die im Ausweisteam erstellt und abgestempelt wurde, muss der Bevollmächtigte sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können. (Die Kopie des Ausweises des Tafel-Kunden wird dann nicht benötigt.)
Auch beim Einkauf mit Vollmacht muss der gültige Tafel-Ausweis vorgelegt werden.