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Nur eine Person zum Einkaufen
Grundsätzlich kann nur eine Person pro Ausweis in den Laden eingelassen werden. Nur bei Personen mit Betreuungsbedarf kann eine zweite Person mit in den Laden kommen. Im Einzelfall kann Rücksprache mit dem Hofdienst bzw. dem Team-/Bereichs- oder Filialleiter erfolgen.