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Strafen bei Regelverstoß durch Kunden

1. Bei Nichtbeachtung einer Anweisung eines Mitarbeiters der Dortmunder-Tafel ( z.B.: Aufforderung den Verkaufsraum zu verlassen) erfolgt unmittelbar eine Tageseinkaufssperre.

2. Bei Konsum illegaler Drogen oder Alkohol auf dem Gelände der Dortmunder-Tafel oder beim Einkauf in stark alkoholisiertem Zustand erfolgt eine unmittelbare Tageseinkaufssperre. Im Wiederholungsfall wird der Tafelausweis dauerhaft entzogen.

3. Bei Beleidigung eines Mitarbeiters der Dortmunder-Tafel erfolgt eine unmittelbare Tageseinkaufssperre. Im Wiederholungsfall wird der Tafelausweis dauerhaft entzogen.

4. Wird Ware auf dem Gelände der Dortmunder Tafel bzw. der Filiale oder auf dem Heimweg weggeworfen, erfolgt der sofortige Entzug des Tafelausweises.

5. Bei Betrug oder Betrugsversuch wird unmittelbar der Tafelausweis entzogen und ein Hausverbot ausgesprochen.

6. Bei Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber anderen Personen erfolgen der Entzug des Tafelausweises, ein lebenslanges Hausverbot sowie eine Anzeige bei der Polizei.

Tageseinkaufssperren erteilen Bereichs- und Filialleiter bzw. Tagesteamleiter.

Der Entzug des Tafelausweises sowie die Erteilung eines Hausverbotes werden über das Büro abgewickelt.