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Vorlassen in der Warteschlange

Grundsätzlich gilt: Kunden werden innerhalb ihrer Einkaufszeit in der Reihenfolge ihrer Ankunft auf dem Tafel-Gelände eingelassen.

Wenn Kunden einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „G“ und einem Behinderungsgrad von mind. 80% haben, können sie innerhalb ihrer Gruppe vorgelassen werden. Genauso wird bei Schwangeren verfahren.

Kommen Kunden nach Ende ihrer Gruppen-Einkaufszeit, können sie in der aktuell laufenden Gruppe einkaufen, müssen sich dort aber in die Warteschlange einreihen.

Im Einzelfall muss nach Augenmaß entschieden werden.