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Beschädigte Konservendosen
Nach außen gewölbte Konservendosen dürfen auf keinen Fall ausgegeben werden, da der Inhalt Giftstoffe entwickelt haben kann („Bombage“).
Spezielle gesetzliche Vorgaben zur Verwendung von (nach innen) eingedellten Konservendosen gibt es nicht. Hierbei ist eine Einzelfallentscheidung gefragt. Konservendosen sind oft innen beschichtet, damit der Inhalt nicht mit der Metalldose reagiert. Diese Innenbeschichtungen sind hochelastisch, so dass kleine Dellen keine Auswirkungen haben.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das die Initiative „Zu gut für die Tonne“ ins Leben gerufen hat, gibt auf seiner Internsetseite den Tipp: „Solange sie ungeöffnet sind, können auch leicht beschädigte Konserven bedenkenlos in den Einkaufswagen gepackt werden. Das spart Lebensmittelabfall im Handel.“
Bei starken Beschädigungen der Dose oder sichtbarem Rost sollte die Konservendose aber nicht mehr ausgegeben werden.