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Große Verpackungseinheiten
Manchmal werden große Verpackungseinheiten gespendet, die zu groß sind, um an Kunden ausgegeben werden zu können (ganze Würste oder Käse, Tortenbrie etc. oder auch Großverpackungen mit vielen kleinen Abschnitten). Grundsätzlich sollten solche Verpackungseinheiten in der Zentrale in die Küche gegeben werden.
Wenn die Mengen zu groß sind, als dass sie in der Tafel selbst verbraucht werden können, gelten folgende Regeln für die Weitergabe an Kunden:
Nicht erlaubt ist die Aufteilung in der Zentrale und Lieferung dieser kleineren Einheiten zur Ausgabe in die Filialen, auch nicht wenn sie eingeschweißt werden. In diesem Fall wäre die Tafel ein lebensmittelverarbeitender Betrieb und müsste zusätzliche Regeln beachten, z.B. müssten diese Einheiten etikettiert werden, damit alle Angaben zu Haltbarkeit und Inhaltsstoffen an der Ware vorhanden sind.
Erlaubt ist dagegen die Aufteilung für eine zeitnahe Ausgabe am selben Standort, also in der Zentrale für die Ausgabe im Laden der Zentrale oder in einer Filiale zur Ausgabe in dieser Filiale. Hierbei sind folgende Regeln zu beachten:
- Die Aufteilung muss unter hygienischen Bedingungen erfolgen. Arbeitsfläche und Messer müssen vorher hygienisch gereinigt werden.
- Die Aufteilung darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Die letzte Hygienebelehrung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
- Das Personal muss sich vor der Aufteilung der Verpackungseinheiten die Hände nach den Regeln reinigen und desinfizieren und frische Einmalhandschuhe anziehen.
Für die Abschnitte gilt (egal ob von uns geschnitten oder in großen Verpackungseinheiten angeliefert):
- Die kleinen Abschnitte werden abgedeckt in der Kühltheke gelagert und von dort mit einer Zange oder Gabel an die Kunden ausgegeben. Die Kunden müssen dafür Behälter mitbringen. Wer keine Behälter mitbringt, bekommt keine dieser Waren.
- Die Originalverpackung bzw. das Originaletikett mit den Angaben zu Haltbarkeit und Inhaltsstoffen muss zusammen mit den abgepackten Einheiten bewahrt und an der Ausgabestelle vorhanden sein, um Auskunft über Haltbarkeit und Inhaltsstoffe geben zu können.