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Große Verpackungseinheiten

Manchmal werden große Verpackungseinheiten gespendet, die zu groß sind, um an Kunden ausgegeben werden zu können (ganze Würste oder Käse, Tortenbrie etc.). Grundsätzlich sollten solche Verpackungseinheiten in der Zentrale in die Küche gegeben werden.

Wenn die Mengen zu groß sind, als dass sie in der Tafel selbst verbraucht werden können, gelten folgende Regeln für die Weitergabe an Kunden:

Nicht erlaubt ist die Aufteilung in der Zentrale und Lieferung dieser kleineren Einheiten zur Ausgabe in die Filialen, auch nicht wenn sie eingeschweißt werden. In diesem Fall wäre die Tafel ein lebensmittelverarbeitender Betrieb und müsste zusätzliche Regeln beachten, z.B. müssten diese Einheiten etikettiert werden, damit alle Angaben zu Haltbarkeit und Inhaltsstoffen an der Ware vorhanden sind.

Erlaubt ist dagegen die Aufteilung für eine zeitnahe Ausgabe am selben Standort, also in der Zentrale für die Ausgabe im Laden der Zentrale oder in einer Filiale zur Ausgabe in dieser Filiale. Hierbei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Aufteilung muss unter hygienischen Bedingungen erfolgen. Sie darf nur in der Küche vorgenommen werden. Arbeitsfläche und Messer müssen vorher hygienisch gereinigt werden.
  • Die Aufteilung darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Die letzte Hygienebelehrung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
  • Das Personal muss für die Küche vorgeschriebene Kleidung tragen, sich vor der Aufteilung der Verpackungseinheiten die Hände nach den Regeln reinigen und desinfizieren und frische Einmalhandschuhe anziehen.
  • Die Verpackung der kleineren Einheiten muss in lebensmittelechter Verpackung erfolgen, die fest verschlossen werden muss.
  • Die Originalverpackung bzw. das Originaletikett mit den Angaben zu Haltbarkeit und Inhaltsstoffen muss zusammen mit den abgepackten Einheiten bewahrt und an der Ausgabestelle vorhanden sein, um Auskunft über Haltbarkeit und Inhaltsstoffe geben zu können.