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BuFDi Beendigung

Kündigungen im BFD

• Auflösungsvereinbarungen in beiderseitigem Einvernehmen können ohne die Berücksichtigung von Fristen erfolgen. Dazu muss ein Antrag (Auflösungsvereinbarung) an das BAFzA geschickt werden.

• Einseitige Kündigungen seitens der Tafel sind von der Tafel beim BAFzA zu beantragen. Der formlose Antrag muss genau schildern, wem, wann und weshalb gekündigt werden soll. Der Antrag geht mit Unterschrift und Stempel der Tafel an das BAFzA. BAFzA schickt der Dortmunder Tafel die Kündigung zu. Die Tafel wirft sie in den Briefkasten des Teilnehmers ein. Ab diesem Moment gilt die Kündigung. Der Einwurf der Post wird mit Unterschrift der Einwerfenden in der Akte vermerkt (Datum, Art, Unterschrift)

Ende

• Nach Ablauf des Bundesfreiwilligendienstes bekommt jeder Mitarbeiter eine Dienstzeitbescheinigung und ein Zeugnis ausgestellt.

• Gleichzeitig bekommt die Tafel – Akademie ebenfalls eine Dienstzeitbescheinigung und das Zeugnis des ehemaligen Mitarbeiters

• Die Kopien von Dienstzeitbescheinigung und Zeugnis werden in der Akte aufbewahrt.

• Akte wird geschlossen und in den Ordner „Archiv Bufdi“ abgelegt.