Metainformationen zur Seite
  •  

BuFDi-Seminare/Reisenkosten

• Es gilt: Seminarzeit ist Dienstzeit, die mit 39 Std/Woche angerechnet wird ( Mo. – Fr. 8 Std, Sa. und/oder So. ein Ersatztag (z.B. bei 30 Std.→6 Std, bei 39 Std→8 St.))

• Übersicht abzuleistende Seminare:

                   Unter 27	                Über 27     
   6 Monate BFD	  13 Tage (2 Module)  	 6 Tage (1 Modul)
  12 Monate BFD	  25 Tage (4 Module) 	12 Tage (2 Module)
  18 Monate BFD	  31 Tage (5 Module)	18 Tage (3 Module)

• Im Krankheitsfall umgehend die Tafel Akademie und die Dortmunder Tafel informieren

• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an bfd@tafel-akademie.de schicken

• Nach Ableistung der Seminare werden die Reisekosten von der Dortmunder Tafel erstattet.

• Die Nachweise (Fahrtkarte) im Büro abgeben

• Reisekostenabrechnung wird vom Büro erstellt (Teilnehmer und Betriebsleitung unterschreiben)

• Die Reisekostenabrechnung an die jeweiligen Veranstalter zusenden (AWO, Tafel-Akademie oder BAFzA)