Metainformationen zur Seite
BuFDi-Seminare/Reisenkosten
• Es gilt: Seminarzeit ist Dienstzeit, die mit 39 Std/Woche angerechnet wird ( Mo. – Fr. 8 Std, Sa. und/oder So. ein Ersatztag (z.B. bei 30 Std.→6 Std, bei 39 Std→8 St.))
• Übersicht abzuleistende Seminare:
Unter 27 Über 27 6 Monate BFD 13 Tage (2 Module) 6 Tage (1 Modul) 12 Monate BFD 25 Tage (4 Module) 12 Tage (2 Module) 18 Monate BFD 31 Tage (5 Module) 18 Tage (3 Module)
• Im Krankheitsfall umgehend die Tafel Akademie und die Dortmunder Tafel informieren
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an bfd@tafel-akademie.de schicken
• Nach Ableistung der Seminare werden die Reisekosten von der Dortmunder Tafel erstattet.
• Die Nachweise (Fahrtkarte) im Büro abgeben
• Reisekostenabrechnung wird vom Büro erstellt (Teilnehmer und Betriebsleitung unterschreiben)
• Die Reisekostenabrechnung an die jeweiligen Veranstalter zusenden (AWO, Tafel-Akademie oder BAFzA)