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Verletzungen
Alle Verletzungen, die Mitarbeiter sich während ihrer Tätigkeit zuziehen, müssen im Verbandbuch (in der Zentrale an der Pforte, sonst in den Filialen) dokumentiert werden.
Der Eintrag dient im Zweifelsfall auch als Nachweis darüber, ob eine Erkrankung/eine Behinderung als Arbeitsunfall gilt und somit die Berufsgenossenschaft zuständig ist.
Verbandbücher sind nach dem letzten Eintrag mind. fünf Jahre aufzubewahren.