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Lieferscheine

Nach dem Leitlinienpapier der EU-Kommission vom 20.12.2004, Artikel 18 VI (S.14) und nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums sind die Tafellieferscheine für

  • frische und zum sofortigen Verzehr bestimmte Produkte ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 6 Monate aufzubewahren (MHD + 6 Monate),
  • reine Konservenlieferungen ausgehend vom MHD 5 Jahre aufzubewahren (MHD + 5 Jahre).

(Da unsere kleinen Lieferscheine keine Konservenlieferungen enthalten, können sie nach 1 Jahr entsorgt werden. Die „großen“ Lieferscheine sind bei Olaf im Lager.)

siehe auch https://intranet.tafel.de/fileadmin/pdf/Lieferscheine/2017-12-20_Anleitung_Lieferscheine_2016.pdf