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Maßnahmen vom Jobcenter
Unterlagen über Maßnahmen vom Jobcenter (z.B. AGH, Soziale Teilhabe, Bürgerarbeit o.ä.) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
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Unterlagen über Maßnahmen vom Jobcenter (z.B. AGH, Soziale Teilhabe, Bürgerarbeit o.ä.) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.