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Entschuldigung
Über die Aufhebung einer Sperrung nach 4x-Nicht-Einkauf oder Nicht-Verlängerung entscheiden die Filialen, nicht mehr die Zentrale. Die Kunden werden beim Verkauf auf den Zettel hinter der Ankreuz-Liste geschrieben mit dem Vermerk „Bitte Freischalten“. Bei verspäteten Verlängerungen muss der Bescheid mitgeschickt werden. Die Freischaltung erfolgt dann im Büro. Entschuldigungen in der Zentrale sind damit nicht mehr möglich.