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Risiko-Lebensmittel
Grundsätzlich dürfen Lebensmittel unabhängig vom MHD nur dann ausgegeben werden, wenn sie optisch und bezgl. Geruch unbedenklich sind; gegebenenfalls kann auch eine Geschmacksprüfung durchgeführt werden. Bei verpackten Lebensmitteln darf die Verpackung nicht beschädigt sein. Bei zu kühlenden Lebensmitteln muss die Kühlkette eingehalten sein. Nur was ich selber noch essen würde, kann ich auch weitergeben!
Ware mit überschrittenem Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) muss vernichtet werden!
- Obst und Gemüse
Nur Ware abgeben, die frei von Schimmel und Schädlingsbefall ist
- Pilze
Weitergabe an Kunden, wenn nicht dunkel verfärbt – nicht fleckig, nicht feucht, nicht schmierig. Champignons nur, wenn Lamellen nicht schwarz verfärbt
- Molkereiprodukte
Butter, Joghurt, Käse, Quark, Pudding, Sahne dürfen bis zur Abgabe das MHD bis zu 7 Tage überschritten haben, wenn optische Prüfung in Ordnung ist und die Kühlkette eingehalten wurde.
- Milch
Frischmilch bis 2 Tage nach Ablauf des MHD ausgeben H-Milch darf das MHD bis 28 Tage überschreiten
- Shakes/Eiskaffee
Bis 2 Tage nach Ablauf des MHD
- Feinkostsalate (mayonnaise-haltig)
Bis zum Ablauf des MHD abgeben
- Fertiggerichte (gekocht)
Bis 7 Tage nach MHD ausgeben
- Sandwiches
bis 2 Tage nach MHD ausgeben
- Kartoffelteig, Kloßteig, frische Pasta, Aufbackware
Bis 7 Tage nach MHD ausgeben
- Unverpackter Kuchen
Nur durchgebackenen Kunden ausgeben, der frei von Schimmel und Schädlingsbefall ist
- Sushi, Garnelen, Matjes
Bis zum MHD bzw. Verbrauchsdatum ausgeben
- Geräucherter Fisch
Bis zum MHD bzw. Verbrauchsdatum ausgeben
- Fleisch (frisch)
nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager
- Fleisch (tiefgefroren)
nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager
- Geflügel (frisch)
nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager
- Geflügel (tiefgefroren)
nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager
Bis zum MHD ausgeben
- Gekochte Eier
Bis 7 Tage nach Ablauf des MHD
- Frischwurst
Verpackte unbeschädigte Ware bis 3 Tage über MHD
- Dauerwurst (Salami und Schinken)
- Verpackte unbeschädigte Ware bis 7 Tage über MHD
(Teewurst ist zwar angeräuchert, gilt aber als Frischwurst!)
- Sonstige Ware mit überschrittenem MHD
Nach Prüfung des Geschmacks und des Geruchs sowie nach Inaugenscheinnahme der Ware mit dem Hinweise: zum sofortigen Verzehr