Metainformationen zur Seite
  •  

Risiko-Lebensmittel

Grundsätzlich dürfen Lebensmittel unabhängig vom MHD nur dann ausgegeben werden, wenn sie optisch und bezgl. Geruch unbedenklich sind; gegebenenfalls kann auch eine Geschmacksprüfung durchgeführt werden. Bei verpackten Lebensmitteln darf die Verpackung nicht beschädigt sein. Bei zu kühlenden Lebensmitteln muss die Kühlkette eingehalten sein. Nur was ich selber noch essen würde, kann ich auch weitergeben!

Ware mit überschrittenem Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) muss vernichtet werden!

  • Obst und Gemüse

Nur Ware abgeben, die frei von Schimmel und Schädlingsbefall ist

  • Pilze

Weitergabe an Kunden, wenn nicht dunkel verfärbt – nicht fleckig, nicht feucht, nicht schmierig. Champignons nur, wenn Lamellen nicht schwarz verfärbt

  • Molkereiprodukte

Butter, Joghurt, Käse, Quark, Pudding, Sahne dürfen bis zur Abgabe das MHD bis zu 7 Tage überschritten haben, wenn optische Prüfung in Ordnung ist und die Kühlkette eingehalten wurde.

  • Milch

Frischmilch bis 2 Tage nach Ablauf des MHD ausgeben H-Milch darf das MHD bis 28 Tage überschreiten

  • Shakes/Eiskaffee

Bis 2 Tage nach Ablauf des MHD

  • Feinkostsalate (mayonnaise-haltig)

Bis zum Ablauf des MHD abgeben

  • Fertiggerichte (gekocht)

Bis 7 Tage nach MHD ausgeben

  • Sandwiches

bis 2 Tage nach MHD ausgeben

  • Kartoffelteig, Kloßteig, frische Pasta, Aufbackware

Bis 7 Tage nach MHD ausgeben

  • Unverpackter Kuchen

Nur durchgebackenen Kunden ausgeben, der frei von Schimmel und Schädlingsbefall ist

  • Sushi, Garnelen, Matjes

Bis zum MHD bzw. Verbrauchsdatum ausgeben

  • Geräucherter Fisch

Bis zum MHD bzw. Verbrauchsdatum ausgeben

  • Fleisch (frisch)

nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager

  • Fleisch (tiefgefroren)

nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager

  • Geflügel (frisch)

nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager

  • Geflügel (tiefgefroren)

nach Rücksprache mit Betriebsleitung und Lager

Bis zum MHD ausgeben

  • Gekochte Eier

Bis 7 Tage nach Ablauf des MHD

  • Frischwurst

Verpackte unbeschädigte Ware bis 3 Tage über MHD

  • Dauerwurst (Salami und Schinken)
  • Verpackte unbeschädigte Ware bis 7 Tage über MHD

(Teewurst ist zwar angeräuchert, gilt aber als Frischwurst!)

  • Sonstige Ware mit überschrittenem MHD

Nach Prüfung des Geschmacks und des Geruchs sowie nach Inaugenscheinnahme der Ware mit dem Hinweise: zum sofortigen Verzehr